Die Kroatische Maschinenbauingenieurkammer

Hrvatska komora inženjera strojarstva

Herzlich willkommen!

Die Kroatische Maschinenbauingenieurkammer ist eine selbstständige Fachorganisation, die Ansehen, Würde und Rechte der öffentlich bestellten Maschinenbauingenieure wahrt, ihre gemeinsamen Interessen in den staatlichen und anderen Institutionen in Kroatien und im Ausland fördert, vertritt und aufeinander abstimmt. Weiterhin sorgt sie für eine pflichtbewusste, gesetzmäßige und dem öffentlichen Interesse entsprechende Verrichtung von Aufgaben der öffentlich bestellten Ingenieure, die das kroatische Baugewerbe und nachhaltige Entwicklung schützen und fördern.



In ihrem berufsbezogenen Aufgabenbereich üben die Kammermitglieder folgende Tätigkeiten aus: Projektierung, fachkundige Überwachung, Projektkontrolle und Bauprojektmanagement im Bereich der Raumordnung, Bautätigkeit und Bauprodukte.

Auf den folgenden Internetseiten werden Sie die grundlegenden Informationen über die Struktur, Organisation, Bibliothek und Normensammlung, die Mitgliedschaft der Kammer, die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder, Fotogalerie u. Ä. finden.


AUSZUG AUS DER SATZUNG DER KROATISCHEN MASCHINENBAU-INGENIEURKAMMER (Volksblatt 56/19, 17/20) - im Übersetzung



KONTAKT UND ARBEITSZEITEN DES KAMMERSEKRETARIATS

ULICA GRADA VUKOVARA 271/III
10000 Zagreb
Tel.: 01 7775570, 01 7775571
Fax: 01 7775574
E-Mail: info@hkis.hr

montags 08.00 – 17.30
dienstags 08.00 – 16.00
mittwochs 08.00 – 16.00
donnerstags 08.00 – 16.00
freitags 08.00 – 14.30






PRÄSIDENT DER KAMMER: Dipl.-Maschinenbauing. Željko Dorić

Der Präsident der Kammer vertritt die Kammer, ist für die Gesetzmäßigkeit ihrer Tätigkeiten verantwortlich und verrichtet andere in der Satzung festgelegte Aufgaben. Die Amtszeit des Kammerpräsidenten dauert vier Jahre und endet am Tag der Ernennung des neuen Präsidenten auf der Wahlversammlung mit der Möglichkeit der Wiederernennung.


VIZEPRÄSIDENT DER KAMMER: Dipl.-Maschinenbauing. Darko Slivar

Der Vizepräsident der Kammer arbeitet mit dem Kammerpräsidenten eng zusammen, vertritt den Kammerpräsidenten im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung und erledigt andere ihm vom Kammerpräsidenten zugewiesene Aufgaben. Die Amtszeit des Vizepräsidenten der Kammer dauert vier Jahre.


KAMMERVERSAMMLUNG

Die Kammerversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Kammer mit 35 gewählten Vertretern, wobei das Prinzip der Vertretung aller regionalen Ausschüsse beachtet wird. Die Amtszeit der Mitglieder der Kammerversammlung dauert vier Jahre bzw. bis zur Ernennung neuer Mitglieder.


VORSTAND DER KAMMER

Die Kammer hat ihren Vorstand, dem der Kammerpräsident und acht Mitglieder unter Beachtung des Prinzips der regionalen Vertretung aller Wahlkreise gehören. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert vier Jahre bzw. bis zur Ernennung neuer Mitglieder. Der Kammervorstand ist das Vollzugsgremium der Kammer, das für die geschäftliche Tätigkeit sowie für die Durchführung des Arbeitsprogramms der Kammer und der gefassten Beschlüsse zuständig ist. Alle Aktivitäten des Vorstands werden vom Kammerpräsidenten verwaltet, der jederzeit Vorstandssitzungen einberufen kann.


AUFSICHTSRAT DER KAMMER

Der Aufsichtsrat der Kammer hat einen Vorsitzenden und zwei Mitglieder. Die Mitglieder des Kammeraufsichtsrates können nicht anderen Gremien der Kammer angehören. Der Aufsichtsrat der Kammer ist der Kammerversammlung gegenüber für seine Arbeit verantwortlich. Die Amtsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrates dauert vier Jahre bzw. bis zur Ernennung neuer Mitglieder.


EINTRAGUNGSAUSSCHUSS

Zum Eintragungsausschuss gehören vier Mitglieder, wobei das Prinzip der regionalen Vertretung aller Wahlkreise beachtet wird, und der Präsident der Kammer. Der Eintragungsausschuss wird vom Kammerpräsidenten geleitet und vertreten, der ihn auch jederzeit einberufen kann und einzelne vom Eintragungsausschuss getroffene Entscheidungen unterzeichnet. Der Eintragungsausschuss erledigt seine Aufgaben im Rahmen der zugeteilten öffentlichen Befugnisse aufgrund des Gesetzes.


DISZIPLINARORGANE DER KAMMER

Die Disziplinarorgane der Kammer sind: Disziplinargericht, Oberdisziplinargericht und Disziplinarkläger. In erstinstanzlichen Disziplinarverfahren gegen Kammermitglieder entscheidet das Disziplinargericht der Kammer und in zweitinstanzlichen das Oberdisziplinargericht der Kammer. Die Gerichtsorgane der Kammer sind selbstständig und unabhängig und der Kammerversammlung gegenüber für ihre Arbeit verantwortlich. In ihrer Arbeit sind die Dizsiplinarrichter autonom und verfahren nach dem Gesetz, der Kammersatzung und dem Kodex der fachspezifischen Ethik. Im Disziplinarverfahren gegen einen öffentlich bestellten Maschinenbauingenieur werden in der entsprechenden Art und Weise die Bestimmungen des Straf-, Prozessrechts und des materiellen Rechts angewandt, wenn in der Kammersatzung oder in der Ordnung für Disziplinarverfahren nicht anders festgelegt. Bei den Verfahren vor dem Disziplinar- und Oberdisziplinargericht ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.


SCHIEDSWESEN DER KAMMER

Öffentlich bestellte Maschinenbauingenieure können im gegenseitigen Einvernehmen dem Schiedswesen der Kammer die Austragung von gegenseitigen Streitigkeiten anvertrauen. Die zwischen den Kammermitgliedern entstandenen Streitigkeiten, die sich auf die Mitgliedschaft und die Tätigkeit der Kammern beziehen, werden nicht vor Gericht ausgetragen, sondern darüber entscheidet das Schiedswesen der Kammer.




REGIONALE KAMMERAUSSCHÜSSE

Die Kammermitglieder bilden regionale Kammerausschüsse, die in einigen Gespanschaftszentren für mehrere Gespanschaften gegründet werden. Gute Arbeit leisten folgende regionale Ausschüsse: Regionalausschuss Zagreb, Regionalausschuss Osijek, Regionalausschuss Rijeka, Regionalausschuss Split, Regionalausschuss Varaždin.

Die Gremien des Regionalausschusses sind Versammlung, Rat und Vorsitzender. Zur Versammlung des Regionalausschusses gehören alle Kammermitglieder mit dem Sitz der Geschäftsstelle, in der sie auf dem Gebiet des jeweiligen Regionalausschusses ihre Arbeit verrichten. Der Rat des Regionalausschusses mit bis zu 300 öffentlich bestellten Maschinenbauingenieuren hat fünf, jener mit über 300 öffentlich bestellten Maschinenbauingenieuren sieben Mitglieder. Im Rat muss mindestens je ein Vertreter der Gespanschaft sitzen, die regional gesehen zum Regionalausschuss gehört. Der Rat des Regionalausschusses wird an dem Tag gebildet, an dem der Ratsvorsitzende des Regionalausschusses gewählt wird. Der Ratsvorsitzende des Regionalausschusses erhält Informationen und Anweisungen vom Kammervorstand, überwacht deren Durchführung, was er dem Kammervorstand berichtet. Der Rat des Regionalausschusses tritt mindestens viermal im Jahr zusammen.




BIBLIOTHEK UND NORMENSAMMLUNG

Eine der wichtigen Vorbedingungen für berufsbezogene Fort- und Weiterbildung der öffentlich bestellten Maschinenbauingenieure ist der Zugang zu Fachliteratur und Normen. Die Kroatische Maschinenbauingenieurkammer ermöglicht ihren Mitgliedern den Zugang zur Datenbank der im Bauwesen geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Zugang zu Normen im Bereich der Projektierung für öffentlich bestellte Maschinenbauingenieure und stellt ihnen verschiedenartige Fachliteratur zur Verfügung.
Um den Mitgliedern möglichst gute und qualitätsvolle Informationen aus den für öffentlich bestellte Maschinenbauingenieure interessanten Bereichen bereitzustellen, hat die Kammer die Bibliothek und Normensammlung eingerichtet.



FACHAUSBILDUNG UND PFLICHTFORTBILDUNG FÜR PERSONEN, DIE ENERGETISCHE UNTERSUCHUNGEN UND/ODER ENERGETISCHE ZERTIFIZIERUNG VON GEBÄUDEN VORNEHMEN

Die Kroatische Maschinenbauingenieurkammer ist einer der Träger des Programms für Fachausbildung und Fortbildung von Personen, die energetische Zertifizierung von Gebäuden in der Republik Kroatien vornehmen.


KONGRESSE

Die Kroatische Maschinenbauingenieurkammer organisiert den internationalen Kongress TAGE DER MASCHINENBAUINGENIEURE, um auf fachlich-wissenschaftlicher Ebene die Tätigkeit der öffentlich bestellten Maschinenbauingenieure zu fördern, Kontakte sowohl zu den zuständigen Ministerien und anderen staatlichen Einrichtungen als auch zu Kollegen aus dem Ausland zu vertiefen und die Vision des Fachgebiets Maschinenbau zum Ausdruck zu bringen.


BERUFSBEZOGENE FORT- UND WEITERBILDUNG

Die Kammer setzt sich insbesondere für lebenslange Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder ein. Große Erfahrung der Kammer als des Trägers von Programmen für lebenslange Fort- und Weiterbildung von Bauingenieuren und fast 100 organisierte Fachtagungen und –vorträge bürgen für qualitätsvolle Durchführung des Plans der berufsbezogenen Fortbildung.